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Artikel 4: Freiheit des Glaubens / Gewährleistung der Religionsausübung
„Fremdes Kind“
Ein ernsthaftes – obwohl fast anachronistisch wirkendes Plädoyer für die Glaubens- und Religionsfreiheit.
Johanna ist ein ungewöhnliches Kind. Bereits mit acht Jahren übernimmt sie von einer Freundin die Angewohnheit, regelmäßig zu beten. Auch wenn ihre liberalen, aufgeklärten Eltern alles versuchen, sie vom Glauben abzubringen, entwickelt Johanna eine immer intensivere Religiosität. Von liebevoller Verzweiflung und Wut emotional aufgewühlt, muss der Vater schließlich akzeptieren, dass Johanna ihn mit achtzehn Jahren verlässt und in ein Kloster zieht.
Der Film zeigt in ruhigen, emotional aufgeladenen Szenen, welche Irritationen im engen sozialen Gefüge der modernen Kleinfamilie entstehen, wenn ein Mensch in unserer vorgeblich offenen und toleranten Gesellschaft versucht, entgegen dem liberalen Mainstream ein streng religiöses Leben zu führen. Das Toleranzgebot, das üblicher Weise in Bezug auf Minderheiten-Religionen erzählerisch zum Ausdruck kommt, wird in dieser Geschichte einmal auf den christlichen Glauben angewendet – eine Umkehrung, die deutlich macht, wie wenig Raum letztendlich, trotz der gesetzlichen Gewähr der Religionsfreiheit, für ein religiöses Leben in der gesellschaftlichen Realität noch besteht, sobald dessen Intensität über das normale Maß hinaus geht.
gedreht in der Patenstadt Schwerin
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